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Barrierefreiheitserklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.grittlmuehle.at des Unternehmens Grittlmühle Chalet | Ferienwohnung
Die Betreiber dieser Website sind bemüht, ihre Inhalte und Funktionen im Einklang mit dem Bundesgesetz über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (BaFG), BGBl. I Nr. 48/2023, sowie der Richtlinie (EU) 2019/882 barrierefrei zugänglich zu machen.

Geltungsbereich dieser Erklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die vorliegende Website, allfällig vorhandene Partnerseiten sowie eventuell vorhandene Sprachvarianten, einschließlich aller über mobile Endgeräte angebotenen Inhalte und Funktionen, soweit diese dem Anwendungsbereich des BaFG (§ 2 Abs. 2 Z 6 – „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“) unterliegen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.1“, bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard "EN 301 549 V 3.2.1 (2021-03)" vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehenden Inhalte und Funktionen sind derzeit nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei und (wie nachfolgende begründet) von den Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen:

1. Gesetzliche Inhaltsausnahmen (§ 2 Abs. 3 BaFG)
  • Aufgezeichnete Video-Inhalte, die vor dem 28. Juni 2025 entstanden sind, sind ohne Untertitel oder Audiodeskription verfügbar.
  • Interaktive Karten zur Standortanzeige sind nicht vollständig barrierefrei; wesentliche Informationen (Adresse, Anfahrtsbeschreibung) werden zusätzlich in Textform bereitgestellt.
  • Inhalte, die von externen Partnern eingebunden werden (z. B. Social-Media-Plugins, eingebettete Videos von Drittanbietern), liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs und können daher nicht vollständig barrierefrei sein.
2. Grundlegende Veränderung (§ 17 BaFG)
  • Bestimmte gestalterische Elemente unserer Website sind wesentlicher Bestandteil des Corporate Designs. Eine vollständige Anpassung an barrierefreie Anforderungen würde eine grundlegende Veränderung dieser Gestaltung bedeuten.
  • Künstlerisch-kreative Inhalte: Bestimmte künstlerische Grafiken, Illustrationen oder Layouts sind Teil des kreativen Gesamtkonzepts. Eine Veränderung zur Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen würde den künstlerischen Charakter und die beabsichtigte Ausdrucksform wesentlich verändern.
  • Markenidentität: Einige Designelemente, wie Farbverläufe, Kontrastelemente oder Animationen, sind zentrale Bestandteile der visuellen Markenidentität. Eine barrierefreie Anpassung würde eine grundlegende Veränderung dieser Markenwahrnehmung darstellen.
3. Unverhältnismäßige Belastung (§ 18 BaFG)
  • Datenmengen: Die vollständige barrierefreie Aufbereitung unseres Bild- und Videobestandes würde einen unverhältnismäßigen personellen und finanziellen Aufwand darstellen. Wichtige Informationen werden jedoch ergänzend in Textform bereitgestellt.
  • Kurzlebige Inhalte: Bestimmte kurzfristig veröffentlichte Inhalte können aufgrund des engen Zeitrahmens nicht immer in barrierefreier Form bereitgestellt werden.
  • Ressourcenengpässe: Aufgrund der Unternehmensgröße und beschränkter finanzieller und personeller Ressourcen kann derzeit nicht jede Funktion in vollem Umfang barrierefrei gestaltet werden. Wir bemühen uns jedoch um kontinuierliche Verbesserungen im Rahmen der verfügbaren Mittel.
4. Kleinstunternehmen (§ 6 BaFG)

Als Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 2 Mio. € sind wir gemäß § 6 BaFG von der Verpflichtung zur vollständigen msetzung der Barrierefreiheitsanforderungen für unsere Online-Dienste ausgenommen. Dennoch bemühen wir uns, die Inhalte so zugänglich wie möglich zu gestalten.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 05.11.2025 erstellt, bzw. erneuert.
Die Bewertung der Website erfolgte durch eine eigene Überprüfung anhand entsprechender, frei zugänglicher Online-Tools sowie durch stichprobenartige manuelle Tests gemäß den Vorgaben des BaFG und den von der Europäischen Kommission empfohlenen Standards.

Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen Barrieren auf dieser Website auffallen, bitten wir Sie, uns diese mitzuteilen. Wir sind bemüht, Ihre Hinweise und Anliegen so rasch wie möglich zu bearbeiten und Ihnen barrierefreie Alternativen anzubieten.

Bitte richten Sie Ihre Mitteilungen an:
Grittlmühle Chalet | Ferienwohnung
daheim@grittlmuehle.at
René Schermer
+43 664 8780352

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie auf Ihre Mitteilung oder Anfrage zur Barrierefreiheit der Website innerhalb einer angemessenen Frist keine zufriedenstellenden Antworten erhalten, können Sie sich an die Beschwerdestelle der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Diese nimmt Beschwerden elektronisch über das Kontaktformular unter folgendem Link entgegen: www.ffg.at/barrierebeschwerde

Die Beschwerden werden von der FFG geprüft und bei berechtigtem Anliegen Empfehlungen zur Beseitigung der bestehenden Barrieren ausgesprochen.